Nos huiusmodi calliditati obviam euntes, per nostram decisionem sanximus, non solum furti actionem, sed etiam servi corrupti contra eum dari:
von dominic879 am 10.11.2014
Wir, indem wir dieser Art von Arglist entgegentreten, haben durch unsere Entscheidung verfügt, dass nicht nur die Klage wegen Diebstahls, sondern auch wegen Verführung eines Sklaven gegen ihn erhoben werden kann:
von fabienne846 am 07.06.2021
Um dieser Art von Täuschung entgegenzuwirken, haben wir in unserer Entscheidung festgelegt, dass sowohl eine Diebstahlklage als auch eine Klage wegen Sklavenverführung gegen eine solche Person erhoben werden kann: