Et cum nobis super hac dubitatione suggestum est et antiquorum prudentium super hoc altercationes perspeximus, quibusdam neque furti neque servi corrupti actionem praestantibus, quibusdam furti tantummodo:
von niels.q am 23.01.2024
Und als uns bezüglich dieses Zweifels etwas vorgeschlagen wurde und wir die Streitigkeiten der alten Rechtsgelehrten hierzu untersuchten, wobei einige weder die Klage wegen Diebstahls noch wegen Sklavenverführung zuließen, während andere nur die Klage wegen Diebstahls zuließen:
von marlene.837 am 07.12.2018
Und als uns diese Zweifelsfrage vorgelegt wurde und wir die Auseinandersetzungen der alten Rechtsgelehrten zu dieser Angelegenheit untersuchten, wobei einige weder die Klage wegen Diebstahls noch wegen Sklavenverführung gewährten, während andere nur die Klage wegen Diebstahls zuließen: