Si, ut adlegas, antequam a domina manumittereris, fundos eius coluisti posteaque adempto peculio libertate donatus es, ob reliqua, si qua pridem contracta sunt, res bonorum, quas postea propriis laboribus quaesisti, inquietari minime possunt.
von leopold969 am 03.11.2016
Wenn du, wie du behauptest, vor deiner Freilassung durch deine Herrin deren Ländereien bebaut hast und danach, nachdem dir dein Peculium weggenommen wurde, die Freiheit geschenkt bekamst, können die Güter deines Besitzes, die du später durch deine eigene Arbeit erworben hast, aufgrund etwaiger zuvor eingegangener Schulden in keiner Weise behelligt werden.
von christin.a am 14.12.2020
Wenn du, wie du behauptest, vor deiner Freilassung auf den Höfen deiner Herrin gearbeitet hast und sie dich anschließend freiließ, aber deine Ersparnisse wegnahm, können etwaige Schulden aus der Zeit vor deiner Freilassung nicht zur Beschlagnahmung des Eigentums verwendet werden, das du durch deine eigene Arbeit nach der Freilassung erworben hast.