Si in te ius fisci, cum reliqua debitoris, pro quo satisfaciebas, tibi competens iudex adscripsit et transtulit, ab his creditoribus, quibus fiscus potior habetur, res quas eo nomine tenes non possunt inquietari.
von lola864 am 08.06.2013
Wenn der Richter dem Schuldner, für den Sie bezahlt haben, die Rechte der Staatskasse sowie die verbleibenden Schulden an Sie übertragen und zugewiesen hat, können die Vermögenswerte, die Sie aufgrund dieses Titels besitzen, nicht von Gläubigern angefochten werden, auch nicht von jenen, die normalerweise nach der Staatskasse Priorität haben.
von berat.906 am 11.10.2021
Wenn dem Fiskus das Recht, zusammen mit den verbleibenden Schulden des Schuldners, für den du Erfüllung geleistet hast, vom zuständigen Richter an dich abgetreten und übertragen wurde, können die Sachen, die du in diesem Namen besitzt, von den Gläubigern, denen der Fiskus als vorrangig gilt, nicht behelligt werden.