Creditoribus tuis, qui tibi in servitute pecuniam crediderunt, nulla adversus te actio competit, maxime cum peculium tibi non esse legatum proponas.
von ella.8991 am 01.08.2024
Ihre Gläubiger, die Ihnen während Ihrer Sklavenzeit Geld geliehen haben, haben kein Klagerecht gegen Sie, insbesondere da Sie angeben, dass Ihnen nach der Freilassung keine persönlichen Ersparnisse hinterlassen wurden.
von niels877 am 27.01.2023
Deinen Gläubigern, die dir in der Knechtschaft Geld geliehen haben, steht keine Klage gegen dich zu, insbesondere da du geltend machst, dass dir kein Peculium vermacht wurde.