Si pro iudicato contutore pecuniam solvisti, nullum iudicium tibi contra pupillum competit, ut delegetur tibi adversus liberatum actio.
von maximilian.w am 12.07.2022
Wenn Sie Geld für einen Mitvormund gezahlt haben, der einem Urteil unterlag, haben Sie kein Recht, den Mündel zu verklagen, um eine Forderung gegen die Person zu erhalten, die von der Haftung befreit wurde.
von marta.k am 02.12.2023
Wenn Sie für einen beurteilten Mitvormund Geld gezahlt haben, steht Ihnen keine Rechtshandlung gegen den Mündel zu, sodass Ihnen eine Klage gegen den Freigestellten delegiert werden kann.