Plane si stipulatio rem salvam fore interposita est vel cautum est in id, quod a tutore seu curatore servari non potest, manet fideiussor obligatus ad supplendam tibi indemnitatem.
von maria.j am 07.11.2015
Wenn eine Bürgschaft zum Schutz des Vermögens gegeben wurde oder Sicherheiten für Verluste bereitgestellt wurden, die nicht vom Vormund oder Treuhänder zurückgefordert werden können, bleibt der Bürge verpflichtet, Ihnen jeden Schaden zu ersetzen.
von marwin.934 am 03.03.2023
Wenn eindeutig eine Stipulation zur Sicherung des Vermögens eingefügt wurde oder Sicherheit für das geleistet wurde, was vom Vormund oder Kurator nicht bewahrt werden kann, bleibt der Bürge verpflichtet, Ihnen einen Schadensausgleich zu gewähren.