Et ideo si simpliciter acceptus est fideiussor in id, quod tutor seu curator debiturus esset, cum proponas tutorem seu curatorem condemnatum solvisse, quid dubium est liberatum esse fideiussorem?
von maya.u am 22.09.2024
Und daher, wenn ein Bürge einfach für das angenommen wurde, was ein Vormund oder Betreuer schuldig wäre, wenn du angibst, dass der Vormund oder Betreuer verurteilt wurde und bezahlt hat, welchen Zweifel gibt es, dass der Bürge befreit ist?
von morice.i am 11.03.2018
Wenn also jemand als Bürge für die Schuld eines Vormunds oder Betreuers akzeptiert wurde, und man davon ausgeht, dass der Vormund oder Betreuer nach Feststellung seiner Haftung bezahlt hat, wie kann es da einen Zweifel geben, dass der Bürge nun von seiner Verpflichtung befreit ist?