Pater vester tutor vel curator datus si se non excusavit, non ideo vos minus heredes eius tutelae vel utili iudicio conveniri potestis, quod eum tutelam seu curam non administrasse dicitis:
von miran.962 am 01.07.2017
Wenn Ihr Vater als Vormund oder Betreuer ernannt wurde und sich nicht entschuldigt hat, können Sie als seine Erben dennoch in einem Vormund- oder Nutzungsanspruch verklagt werden, nicht weniger deshalb, weil Sie behaupten, dass er die Vormund- oder Betreuungsaufgabe nicht verwaltet hat:
von lasse.v am 26.01.2015
Selbst wenn Sie behaupten, dass Ihr Vater seine Pflichten als Vormund oder Betreuer niemals tatsächlich ausgeübt hat, können Sie als seine Erben verklagt werden, wenn er die Ernennung angenommen hat, ohne sie abzulehnen: