Item si testamento datus tutor vel a praetore vel a praeside idoneus non sit ad administrationem nec tamen frandulenter negotia administrat, solet ei curator adiungi.
von laura.k am 02.08.2015
Ebenso wird einem Vormund, der entweder durch Testament oder durch einen Richter eingesetzt wurde und der nicht geeignet ist, Angelegenheiten zu verwalten, jedoch nicht betrügerisch handelt, üblicherweise ein Mitvormund zur Unterstützung beigegeben.
von yannik955 am 01.01.2020
Ebenso wird, wenn ein per Testament, durch den Prätor oder den Präsidenten ernannter Vormund nicht geeignet ist für die Verwaltung und dennoch nicht betrügerisch Geschäfte führt, üblicherweise ein Kurator zu ihm hinzugefügt.