Interdum autem et pupilli curatores accipiunt, ut puta si legitimus tutor non sit idoneus, quia habenti tutorem tutor dari non potest.
von evelyn942 am 04.04.2016
Manchmal erhalten Minderjährige auch zusätzliche Vormünder, beispielsweise wenn ihr gesetzlicher Vormund nicht geeignet ist, da jemandem, der bereits einen Vormund hat, kein weiterer Vormund gegeben werden kann.
von willi.8861 am 07.07.2019
Manchmal erhalten zudem auch Mündel Vormünder, und zwar dann, wenn der gesetzliche Vormund nicht geeignet ist, da bei jemandem, der bereits einen Vormund hat, kein weiterer Vormund bestellt werden kann.