Cum iure habenti tutorem tutor dari non possit, intellegis matrem non officium pietatis in petendo tutore deseruisse, sed iure munitam merito filio suo tutorem non postulare.
von mark907 am 20.10.2015
Da jemand, der bereits einen Vormund hat, nicht einen weiteren erhalten kann, ist verständlich, dass die Mutter ihre elterlichen Pflichten nicht vernachlässigt hat, indem sie keinen Vormund beantragt; vielmehr ist sie rechtlich geschützt und hat guten Grund, für ihren Sohn keinen Vormund zu beantragen.