Si sororis tuae filiis, tutore legitimo patruo constituto nec ullo excusato privilegio, tutor datus es, cum habenti tutorem alium dari prohibeant iura, necessitatem administrationis ad eum pertinere nec te datione teneri non ambigitur.
von can.835 am 25.09.2021
Wenn du den Söhnen deiner Schwester, mit dem rechtmäßigen Vormund, dem Onkel väterlicherseits, der eingesetzt wurde und bei dem kein Privilegium entschuldigt wurde, als Vormund gegeben wurdest, da die Rechtsvorschriften verbieten, einem bereits einen Vormund Habenden einen weiteren Vormund zu geben, wird nicht bestritten, dass die Notwendigkeit der Verwaltung ihm zusteht noch dass du durch die Ernennung gebunden bist.
von ellie.l am 24.07.2015
Wenn du zum Vormund der Söhne deiner Schwester ernannt wurdest, obwohl sie bereits ihren Onkel väterlicherseits als gesetzlichen Vormund hatten und keine besondere Ausnahmeregelung geltend gemacht wurde, ist klar, dass die Vormundschaftsverantwortung beim Onkel verbleibt und du nicht durch die Ernennung gebunden bist, da das Gesetz verbietet, einem bereits betreuten Mündel einen weiteren Vormund zu bestellen.