Curatorem habenti neque adiungi nisi causa cognita nec in loco eius alium substitui non ante priore remoto ambigui iuris non est:
von anabelle8961 am 11.09.2013
Es ist ein klares Rechtsprinzip, dass für eine Person, die bereits einen Vormund hat, weder ein zusätzlicher Vormund ohne gründliche Untersuchung des Falls hinzugefügt werden kann, noch kann ein Ersatz ernannt werden, bevor der vorherige Vormund entfernt wurde.
von nathalie.z am 28.04.2015
Für eine Person mit einem Vormund darf weder ein zusätzlicher Vormund bestellt werden, es sei denn, nach sorgfältiger Prüfung der Gründe, noch kann ein anderer an dessen Stelle treten, bevor der vorherige Vormund nicht entlassen wurde - dies ist keine Frage mehrdeutigen Rechts.