Liberos a parentibus neque venditionis neque donationis titulo neque pignoris iure aut quolibet alio modo, nec sub praetextu ignorantiae accipientis in alium transferri posse manifesti iuris est.
von mustafa.i am 05.11.2014
Es ist offenkundiges Rechtsprinzip, dass Kinder von Eltern weder durch Verkauf noch Schenkung, weder durch Pfandrecht noch auf irgendeine andere Weise, noch unter dem Vorwand der Unkenntnis des Empfängers an eine andere Person übertragen werden können.
von emil.878 am 22.06.2014
Es ist nach geltendem Recht eindeutig festgelegt, dass Eltern ihre Kinder nicht an eine andere Person übertragen können, weder durch Verkauf, Schenkung, Verpfändung noch auf irgendeine andere Weise, und dies gilt auch dann, wenn der Empfänger Unkenntnis des Gesetzes behauptet.