Barbarae autem gentis eunuchos extra loca nostro imperio subiecta factos cunctis negotiatoribus vel quibuscumque aliis emendi in commerciis et vendendi ubi voluerint tribuimus facultatem.
von constantin9861 am 09.02.2022
Wir gewähren allen Händlern und anderen die Erlaubnis, Eunuchen aus fremden Nationen, die außerhalb unserer Reichsgebiete zu Eunuchen gemacht wurden, frei zu kaufen und zu verkaufen, wo immer sie dies wünschen.
von mio824 am 13.05.2017
Wir gewähren Eunuchen barbarischer Völker, die außerhalb der Gebiete unseres Reiches gemacht wurden, allen Händlern oder wem auch immer sonst die Befugnis, im Handel zu kaufen und zu verkaufen, wo sie es wünschen.