Poena gravissima statuenda adversus eos, qui hoc perpetrare ausi fuerint, tabellione videlicet, qui huiusmodi emptionis sive cuiuslibet alterius alienationis instrumenta conscripserit, et eo, qui octavam vel aliquod vectigalis causa pro his susceperit, eidem poenae subiciendo.
von emmanuel.u am 21.07.2019
Die schwerste Strafe muss gegen diejenigen festgelegt werden, die es gewagt haben werden, dies zu begehen, nämlich den Notar, der Urkunden eines solchen Kaufs oder einer beliebigen anderen Veräußerung verfasst haben wird, und denjenigen, der einen Achtel oder etwas als Steuerzweck für diese Dinge erhalten haben wird, wobei er derselben Strafe unterworfen wird.
von nicklas.l am 09.07.2020
Die schwerste Strafe muss gegen jeden verhängt werden, der es wagt, dies zu tun, insbesondere gegen jeden Notar, der Dokumente für solche Verkäufe oder andere Eigentumsübertragungen anfertigt, sowie gegen jeden, der einen Achtel oder eine andere Steuer für diese Transaktionen erhebt, wobei beide Parteien der gleichen Strafe unterliegen.