Romanae gentis homines sive in barbaro sive in romano solo eunuchos factos nullatenus quolibet modo ad dominium cuiusdam transferri iubemus:
von tessa.v am 09.07.2024
Wir befehlen, dass Menschen römischer Abstammung, die auf barbarischem oder römischem Boden zu Eunuchen gemacht wurden, auf keinerlei Weise in den Besitz irgendjemandes übertragen werden dürfen.
von ronia951 am 10.02.2023
Wir verfügen, dass Personen römischer Abstammung, die zu Eunuchen gemacht wurden, sei es in fremdem oder römischem Gebiet, unter keinen Umständen in den Besitz irgendeiner Person übertragen werden dürfen.