Nemini licere volumus, sive ab ingenuis genitoribus puer parvulus procreatus sive a libertina progenie sive servili condicione maculatus eitus sit, eum puerum in suum dominium vindicare sive nomine dominii sive adscripticiae sive colonariae condicionis:
von lia.o am 04.09.2017
Wir wollen nicht zulassen, dass jemand das Recht beanspruchen kann, ein Kind - unabhängig davon, ob es von freien Eltern abstammt, von freigelassenen Vorfahren kommt oder in die Sklaverei geboren wurde - als sein Eigentum, als gebundenen Arbeiter oder als Pächter zu behandeln:
von domenic.g am 16.11.2017
Wir wollen es niemandem gestatten, ob ein kleiner Knabe von freien Eltern gezeugt wurde, oder von freigelassener Abstammung stammt, oder durch unfreien Stand entstellt ist, diesen Knaben in seine Herrschaftsgewalt zu beanspruchen, sei es im Namen des Eigentums, des Leibeigenenstatus oder der Kolonatsbedingung: