Sed neque his, qui eos nutriendos sustulerunt, licentiam concedi penitus ( cum quadam distinctione) eos tollere:
von jara.b am 28.08.2020
Weder wird denjenigen, die sie zur Ernährung aufgenommen haben, vollständig (mit einer gewissen Unterscheidung) die Erlaubnis erteilt, sie zu entfernen:
von joanna.873 am 09.05.2014
Diejenigen, die andere aufgenommen und aufgezogen haben, wird nicht vollständig die Erlaubnis erteilt (mit gewissen Einschränkungen), diese wegzuschicken: