Neque hi, qui eos pietatis ratione suadente sustulerunt, ferendi sunt denuo suam mutantes sententiam et in servitutem eos retrahentes, licet ab initio huiusmodi cogitationem habentes ad hoc prosiluerint, ne videantur quasi mercimonio contracto ita pietatis officium gerere.
von elyas8835 am 28.10.2017
Und jene, die sie mit der Vernunft der Frömmigkeit überzeugend emporgehoben haben, sind nicht zu dulden, wenn sie ihre Meinung ändern und sie erneut in die Knechtschaft zurückziehen, selbst wenn sie von Beginn an einen solchen Gedanken gehegt haben mögen, auf dass sie nicht den Dienst der Frömmigkeit wie durch einen geschlossenen Handelvertrag zu verrichten scheinen.
von melek.908 am 21.04.2014
Menschen, die andere aus Mitgefühl befreit haben, sollten nicht die Möglichkeit haben, ihre Meinung zu ändern und sie wieder in die Sklaverei zurückzwingen, selbst wenn sie von Anfang an solche Gedanken hatten, da dies ihren Akt der Güte wie einen Geschäftsabschluss erscheinen lassen würde.