Neque enim oportet eos, qui ab initio infantes abegerunt et mortis forte spem circa eos habuerunt, incertos constitutos, si qui eos susceperunt, hos iterum ad se revocare conari et servili necessitati subiugare:
von gustav.z am 09.12.2018
Es ist nicht rechtens, dass Menschen, die ihre Säuglinge von Geburt an ausgesetzt und wahrscheinlich deren Tod erhofft haben, nunmehr, da sich ihre Umstände geändert haben, versuchen, diese Kinder von jenen, die sie aufgenommen haben, zurückzufordern und sie in Sklaverei zu zwingen:
von erick.h am 26.06.2020
Es geziemt sich nicht, dass diejenigen, die von Anfang an Säuglinge vertrieben und vielleicht die Hoffnung auf deren Tod gehegt haben, nachdem sie in Ungewissheit versetzt wurden, ob jemand diese aufgenommen hat, nun versuchen, diese abermals an sich zu ziehen und sie einer knechtischen Notwendigkeit zu unterwerfen: