Sed neque his, qui eos nutriendos sustulerunt, licentiam concedi penitus ( cum quadam distinctione) eos tollere et educationem eorum procurare, sive masculi sint sive feminae, ut eos vel loco libertorum vel loco servorum aut colonorum aut adscripticiorum habeant.
von amaya.978 am 15.11.2014
Weder wird jedoch denjenigen, die sie zur Erziehung aufgenommen haben, die Erlaubnis vollständig (mit einer gewissen Unterscheidung) erteilt, sie zu nehmen und ihre Erziehung zu betreiben, seien es Männer oder Frauen, so dass sie sie entweder anstelle von Freigelassenen oder anstelle von Sklaven oder Pächtern oder Hörigen haben können.
von mariam956 am 14.05.2020
Denjenigen, die Kinder aufgenommen haben, um sie zu erziehen, wird (mit gewissen Einschränkungen) nicht gestattet, über diese Kinder, seien es Jungen oder Mädchen, die Kontrolle zu übernehmen und deren Erziehung zu betreiben, als ob sie Freigelassene, Sklaven, Pächter oder hörige Bauern wären.