Sed nullo discrimine habito hi, qui ab huiusmodi hominibus educati sunt, liberi et ingenui appareant et sibi adquirant et in posteritatem suam vel extraneos heredes omnia quae habuerint, quomodo voluerint, transmittant, nulla macula vel servitutis vel adscripticiae aut colonariae condicionis imbuti:
von oskar.9817 am 22.10.2023
Ohne dass ein Unterschied gemacht wurde, sollen diejenigen, die von Männern dieser Art aufgezogen wurden, als frei und freigeboren erscheinen und für sich selbst und ihre Nachkommen oder fremde Erben alles erwerben, was sie besitzen werden, und es nach ihrem Willen übertragen, ohne dass eine Spur von Knechtschaft, Hörigkeitsstatus oder Grundkolonenstatus sie befleckt:
von michel.a am 07.02.2022
Jedoch sollen, ohne jegliche Diskriminierung, diejenigen, die von solchen Menschen aufgezogen wurden, als frei und freigeboren gelten, und sie können Eigentum für sich selbst erwerben und alles, was sie besitzen, auf ihre Nachkommen oder außenstehende Erben in der Art udn Weise übertragen, wie sie es wünschen, ohne von irgendeinem Makel der Sklaverei oder dem Status von Leibeigenen oder Pachtbauern befleckt zu werden: