Quod etiam in exceptione non numeratae dotis locum habere receptum est.
von lya.z am 17.12.2013
Es ist anerkannt, dass dies auch bei der Einrede der nicht gezahlten Mitgift Geltung hat.
von yannick.e am 27.11.2022
Es wurde anerkannt, dass dies auch im Fall der Ausnahme einer unbezahlten Mitgift gilt.