Sed quia iniquum est eo nomine te condemnari, placet, exceptione pecuniae non numeratae te defendi debere, cuius tempora nos, secundum quod iam superioribus libris scriptum est, constitutione nostra coartavimus.
von elli965 am 15.11.2016
Da es unbillig ist, Sie aus diesem Grunde zu verurteilen, wird entschieden, dass Sie durch die Einrede der nicht geleisteten Zahlung verteidigt werden sollen, deren Fristen wir gemäß dem, was bereits in den vorherigen Büchern niedergeschrieben wurde, durch unsere Verfügung eingeschränkt haben.
von jannick.c am 29.06.2013
Jedoch wäre es unbillig, Sie aus diesen Gründen zu verurteilen, weshalb Ihnen die Einrede der Nichterfüllung der Zahlung zugestanden werden sollte, wobei wir die Fristen für diese Einrede durch unsere Verfassung, wie bereits in früheren Büchern erläutert, verkürzt haben.