Redde itaque fisco nostro quod debes, ac si conventus velut a creditore fueris, quem tibi numerasse pecuniam negas, exceptione non numeratae pecuniae secundum leges uti potes.
von jeremy.963 am 20.06.2021
Zahlen Sie, was Sie unserer Staatskasse schuldig sind. Sollten Sie jedoch von einem vermeintlichen Gläubiger verklagt werden, dem Sie vorwerfen, Ihnen niemals Geld gezahlt zu haben, können Sie sich gemäß Gesetz auf die Einrede der Nichtzahlung berufen.
von hannes.q am 11.07.2018
Gebt daher unserer Staatskasse zurück, was ihr schuldet, und wenn ihr gleichsam von einem Gläubiger vorgeladen werdet, der nach eurer Behauptung euch kein Geld ausgezahlt hat, könnt ihr euch gemäß den Gesetzen auf die Einrede der nicht gezahlten Geldsumme berufen.