Si quasi accepturi mutuam pecuniam adversario cavistis, quae numerata non est, per condictionem obligationem repetere, etsi actor non petat, vel exceptione non numeratae pecuniae adversus agentem uti potestis.
von greta.835 am 28.03.2015
Wenn Sie einem Gegner Sicherheit geleistet haben, als ob Sie Geld aufnehmen würden, das nicht ausgezahlt wurde, können Sie durch eine Kondiktionsklage die Rückforderung der Verpflichtung verlangen, auch wenn der Kläger nicht klagt, oder Sie können die Einrede der Nichtzahlung gegen den Klagenden geltend machen.
von emil.z am 17.06.2016
Wenn Sie ein Versprechen zur Rückzahlung von Geld unterschrieben haben, das Sie tatsächlich nie erhalten haben, können Sie entweder eine Klage zur Aufhebung der Schuld einreichen, auch wenn der Gläubiger Sie noch nicht verklagt hat, oder Sie können die Einrede der nicht gezahlten Geldsumme verwenden, falls der Gläubiger Sie verklagt.