Si sub specie honorarii, quod advocato usque ad certum modum deberi potuisset, eam quantitatem, quam desiderio complecteris, te daturum cavisti et, quasi mutuam pecuniam accepisses, eam te redditurum promisisti nec temporis spatio gesto negotio consensum ac fidem accommodasti, competenti exceptione non numeratae pecuniae tutus es et ex hac causa cautionem interpositam usitato more potes condicere.
von niclas.n am 03.01.2021
Wenn Sie ein Versprechen unterschrieben haben, eine Anwaltshonorаr bis zu einer bestimmten Höhe zu zahlen, und Sie versprochen haben, diesen Betrag wie ein Darlehen zurückzuzahlen, aber weder einer solchen Vereinbarung zugestimmt noch sie umgesetzt haben, können Sie sich auf die Rechtseinrede des nicht gezahlten Geldes berufen und dieses Zahlungsversprechen nach üblicher Rechtsprozedur anfechten.
von margarete.q am 13.09.2015
Wenn Sie unter dem Anschein eines Honorars, das einem Anwalt bis zu einem bestimmten Betrag geschuldet werden könnte, für diesen Betrag, den Sie in Ihrer Eingabe umfassen, Sicherheit geleistet haben und, als hätten Sie Geld als Darlehen erhalten, versprochen haben, es zurückzuzahlen, und weder durch Zeitablauf noch durch Geschäftsabwicklung Zustimmung und Vertrauen gegeben haben, sind Sie durch die maßgebliche Einrede des nicht gezahlten Geldes geschützt und können aus diesem Grund die gegebene Sicherheit nach üblicher Praxis zurückfordern.