Praeterea debitor si pactus fuerit cum creditore, ne a se peteretur, nihilo minus obligatus manet, quia pacto convento obligationes non omnimodo dissolvuntur:
von fillipp.829 am 05.11.2017
Darüber hinaus bleibt der Schuldner auch dann rechtlich verpflichtet, wenn er mit seinem Gläubiger eine Vereinbarung trifft, nicht verklagt zu werden, da informelle Vereinbarungen rechtliche Verpflichtungen nicht vollständig aufheben:
von tabea827 am 08.10.2024
Überdies bleibt ein Schuldner, wenn er mit dem Gläubiger vereinbart hat, dass nicht gegen ihn vorgegangen wird, nichtsdestoweniger verpflichtet, da durch eine vereinbarte Abrede Verpflichtungen nicht in allen Belangen aufgelöst werden: