Tabellionibus, qui talia instrumenta perficere ausi fuerint, bonorum proscriptione plectendis, qui tamen scientes ausi fuerint huiusmodi instrumenta conscribere:
von mona915 am 07.09.2019
Für die Tabellionen, die es gewagt haben, solche Urkunden auszufertigen, die mit der Beschlagnahme ihres Vermögens bestraft werden sollen, die dennoch wissentlich es gewagt haben, Urkunden dieser Art zu verfassen:
von tyler.836 am 04.06.2018
Die Notare, die es wagen, solche Dokumente zu erstellen, sollen durch Beschlagnahme ihres Vermögens bestraft werden, insbesondere diejenigen, die wissentlich es wagen, Dokumente dieser Art zu verfassen: