Vicis etiam vel possessionibus ad patrocinia confugientium publico vindicandis.
von lias.j am 31.07.2013
Die Eigenschaften und Besitztümer derjenigen, die zu Patronagen fliehen, müssen für die Öffentlichkeit beansprucht werden.
von malou.913 am 24.05.2021
Dörfer und Besitztümer von Personen, die Schutz durch Patronage suchen, sollten vom Staat beschlagnahmt werden.