Servi atque coloni, etiam eorum filii vel nepotes, vel quicumque de fundis ac possessionibus nostris clanculo ad officia convolaverint diversa, reddantur, etiamsi armatae habuerint sacramenta militiae.
von willie.g am 28.10.2013
Sklaven und Pächter, einschließlich ihrer Söhne und Enkel oder jeder, der heimlich von unseren Ländereien und Besitztümern geflohen ist, um verschiedene Positionen einzunehmen, müssen zurückgebracht werden, selbst wenn sie militärische Eide geschworen haben.
von mohammad.n am 11.02.2016
Sklaven und Pächter, auch deren Söhne oder Enkel, oder wer auch immer von unseren Ländereien und Besitztümern heimlich zu verschiedenen Diensten sich begeben hat, sollen zurückgeführt werden, selbst wenn sie Eide des bewaffneten Dienstes geleistet haben.