Nos enim etiam eos discingi iubemus ac reddi, qui protectorum fuerint nomen adepti.
von tom.x am 14.10.2017
Wir befehlen, dass auch diejenigen entkleidet und zurückgestellt werden, die den Titel der Protectores erlangt haben.
von eveline.839 am 13.07.2016
Wir befehlen hiermit, dass diejenigen, die den Titel des kaiserlichen Wächters erhalten haben, ihres Ranges enthoben und entlassen werden.