Denique iubemus etiam eos notabiles esse sine venia, qui pro talibus umquam apud nos intervenire temptaverint.
von milana.e am 24.07.2023
Überdies verfügen wir, dass jeder, der jemals versucht, für solche Personen bei uns zu intervenieren, ohne Gnade bestraft wird.
von lola.i am 17.09.2013
Wir ordnen hiermit an, dass diejenigen ohne Gnade gekennzeichnet werden sollen, die jemals versucht haben, für solche Personen bei uns zu intervenieren.