Filii vero eius, quibus vitam imperatoria specialiter lenitate concedimus ( paterno enim deberent perire supplicio, in quibus paterni, hoc est hereditarii, criminis exempla metuentur), a materna vel avita, omnium etiam proximorum hereditate ac successione habeantur alieni, testamentis extraneorum nihil capiant, sint perpetuo egentes et pauperes, infamia eos paterna semper comitetur, ad nullos umquam honores, nulla prorsus sacramenta perveniant, sint postremo tales, ut his perpetua egestate sordentibus sit et mors solacio et vita supplicio.
von ella851 am 27.06.2024
Seine Söhne, denen wir kraft kaiserlicher besonderer Milde das Leben gewähren (denn durch väterliche Bestrafung hätten sie eigentlich zugrunde gehen sollen, in denen väterliche, das heißt erbliche Verbrechen befürchtet werden), sollen von mütterlicher oder großmütterlicher, ja von der Erbschaft und Nachfolge aller auch nächsten Verwandten ausgeschlossen sein, aus Testamenten Fremder sollen sie nichts erhalten, sie sollen immerwährend bedürftig und arm sein, väterliche Schande soll sie stets begleiten, zu keinerlei Ehren, zu keinem heiligen Amt sollen sie je gelangen, sie sollen schließlich derart sein, dass für sie, die in ewiger Not verschmachten, der Tod eine Erlösung und das Leben eine Strafe sei.
von tea.911 am 20.04.2017
Was seine Kinder betrifft, denen wir nur durch besondere kaiserliche Gnade das Leben schenken (obwohl sie rechtmäßig für die Verbrechen ihres Vaters sterben sollten, da wir befürchten, sie könnten seinem kriminellen Beispiel folgen), so sollen sie von jeglichem Erbe oder Anspruch ihrer Mutter, Großmutter und aller nahen Verwandten ausgeschlossen sein. Sie dürfen nichts aus den Testamenten anderer erhalten. Sie müssen für immer arm und mittellos bleiben und stets die Schande ihres Vaters tragen. Ihnen sind alle Ehrungen und Ämter verwehrt. Schließlich sollen sie in solch ewiger Armut und Elend leben, dass der Tod ihnen zur Erlösung und das Leben selbst zur Strafe wird.