Quisquis cum militibus vel privatis, barbaris etiam scelestam inierit factionem aut factionis ipsius susceperit sacramenta vel dederit, de nece etiam virorum illustrium qui consiliis et consistorio nostro intersunt, senatorum etiam ( nam et ipsi pars corporis nostri sunt), cuiuslibet postremo qui nobis militat cogitarit ( eadem enim severitate voluntatem sceleris qua effectum puniri iura voluerunt), ipse quidem utpote maiestatis reus gladio feriatur, bonis eius omnibus fisco nostro addictis:
von jaron.f am 31.07.2013
Wer eine verbrecherische Verschwörung mit Soldaten, Zivilisten oder sogar Barbaren eingeht, oder wer Eide für eine solche Verschwörung ablegt oder administriert, oder wer plant, unsere hochrangigen Beamten, die in unseren Räten und Gerichten dienen, unsere Senatoren (die Teil unseres eigenen Körpers sind), oder tatsächlich jede Person in unserem Dienst zu töten (da das Gesetz fordert, dass die Absicht, ein Verbrechen zu begehen, ebenso streng bestraft wird wie die Tat selbst), der soll als Verräter mit dem Schwert hingerichtet werden, und sein gesamtes Vermögen soll von der Staatskasse eingezogen werden:
von mohammad.x am 25.02.2016
Wer immer mit Soldaten oder Privatpersonen, selbst mit Barbaren, eine verbrecherische Verschwörung eingegangen ist oder die Eide einer solchen Verschwörung empfangen oder geleistet hat, oder wer Pläne gegen das Leben bedeutender Männer geschmiedet hat, die an unseren Beratungen und unserem Hofstaat teilnehmen, auch gegen Senatoren (denn auch sie sind Teil unseres Körpers), und schließlich gegen jeden, der uns dient (denn die Gesetze haben gewollt, dass die Absicht des Verbrechens mit der gleichen Strenge geahndet wird wie dessen Ausführung), der soll selbst, als des Hochverrats schuldig, durch das Schwert getroffen werden, wobei sein gesamtes Vermögen unserer Staatskasse zugesprochen wird: