Nullus omnino, cui inconsultis ac nescientibus nobis fidicularum tormenta offerentur, militiae vel generis aut dignitatis defensione uti prohibeatur, excepta tamen maiestatis causa, in qua sola omnibus aequa condicio est.
von jaron.p am 17.09.2017
Es soll niemand, dem ohne unsere Konsultation und ohne unser Wissen die Folter angedroht wird, verboten sein, sich auf die Verteidigung durch Militärdienst, Herkunft oder Rang zu berufen, mit Ausnahme der Majestätsbeleidigung, bei der allein eine gleiche Bedingung für alle gilt.
von liam866 am 01.08.2015
Niemand, der Folter ohne unser Wissen oder unsere Zustimmung ausgesetzt ist, soll daran gehindert werden, sich durch Berufung auf Militärdienst, sozialen Status oder Rang zu verteidigen - ausgenommen in Fällen von Hochverrat, wo alle gleich behandelt werden.