Qua ratione accidit ut ex diverso, quod ad naturalem parentem attinet, quamdiu quidem sint in adoptiva familia, extraneorum numero habeantur, ut eos neque heredes instituere neque exheredare necesse sit.
von rose.957 am 08.08.2016
Aus diesem Grunde geschieht es, dass umgekehrt, soweit es den natürlichen Elternteil betrifft, solange sie in der Adoptivfamilie sind, sie als Fremde betrachtet werden, sodass es weder notwendig ist, sie als Erben einzusetzen noch sie zu enterben.
von markus.o am 24.11.2021
Dies ist der Grund, warum Kinder andererseits gegenüber ihrem natürlichen Elternteil als Fremde gelten, solange sie sich in ihrer Adoptivfamilie befinden, was bedeutet, dass es weder notwendig ist, sie als Erben einzusetzen noch sie förmlich zu enterben.