Et ex diverso si plus asse in portionibus sit, tacite singulis decrescere, ut, si verbi gratia quattuor ex tertiis partibus heredes scripti sint, perinde habeantur ac si unusquisque ex quarta parte scriptus fuisset.
von liliana.8931 am 15.08.2017
Und umgekehrt, wenn in den Anteilen mehr als das Ganze vorhanden ist, sollen stillschweigend die einzelnen Anteile verringert werden, so dass, wenn beispielsweise vier Erben aus Dritteln geschrieben worden wären, sie so behandelt werden sollen, als wäre jeder aus einem Viertel geschrieben worden.
von leona.v am 20.08.2015
Und andererseits werden, wenn die Anteile mehr als 100% ergeben, diese automatisch anteilig reduziert. Beispielsweise werden, wenn vier Erben jeweils ein Drittel des Nachlasses zugewiesen bekommen, sie so behandelt, als wäre jedem ein Viertel zugewiesen worden.