Et si plures unciae quam duodecim distributae sunt, is qui sine parte institutus est quod dipondio deest habebit:
von constantin.r am 09.10.2013
Und wenn mehr als zwölf Unzen verteilt worden sind, wird derjenige, der ohne Anteil eingesetzt wurde, das erhalten, was zum Dipondius fehlt:
von joy.d am 25.05.2015
Und wenn mehr als zwölf Anteile verteilt worden sind, erhält der Erbe, der ohne bestimmten Anteil eingesetzt wurde, das, was bis zur doppelten Portion fehlt: