Cum igitur, quod patrem tuum voluisse facere dicis, irritum sit, portionem hereditatis, quam is adversus quem supplicas velut adoptatus frater heres institutus tenet, restitui tibi curae habebit praeses provinciae.
von phil.x am 30.04.2020
Daher wird, da das, was dein Vater zu tun beabsichtigte, ungültig ist, der Provinzgouverneur dafür Sorge tragen, dass der Erbanteil, den derjenige, gegen den du klagst, als eingesetzter Erbe gleich einem adoptierten Bruder hält, dir zurückerstattet wird.
von lynn.m am 05.02.2021
Da die beabsichtigte Handlung Ihres Vaters ungültig war, wird der Provinzgouverneur sicherstellen, dass Sie Ihren Erbteil zurückerhalten, der derzeit von derjenigen Person gehalten wird, über die Sie sich beschweren und die als Ihr Adoptivsohn eingesetzt wurde.