Si militem ad negotium tuum procuratorem fecisti, cum hoc legibus interdictum sit, ac propter hoc pecuniam ei numerasti, quidquid ob causam datum est, causa non secuta restitui tibi competens iudex curae habebit.
von adam.w am 16.03.2016
Wenn Sie einen Soldaten beauftragt haben, Ihre Angelegenheiten zu führen, was gesetzeswidrig ist, und Sie ihm dafür Geld gezahlt haben, wird der zuständige Richter sicherstellen, dass Ihnen der gezahlte Betrag zurückerstattet wird, da die Vereinbarung ungültig war.
von jamie.e am 14.07.2018
Wenn Sie einen Soldaten zum Procurator für Ihr Geschäft gemacht haben, was gemäß den Gesetzen verboten ist, und Ihnen deshalb Geld ausgezahlt wurde, wird der zuständige Richter Sorge tragen, Ihnen alles, was für den Zweck gegeben wurde, zurückzuerstatten, falls der Zweck nicht verfolgt wurde.