Si, cum exiguam pecuniam re vera susciperes, longe maiorem te accepisse cavisti eo, quod tibi patrocinium adversarius repromitteret, cum dicas fidem promissi non secutam, ut libereris obligatione eius, quod non acceptum propter speratum patrocinium spopondisti, per condictionem consequeris.
von luzie.h am 15.02.2020
Wenn Sie einen kleinen Geldbetrag erhalten haben, aber das Empfangen eines deutlich größeren Betrags bestätigen, weil Ihr Gegner Ihnen rechtliche Vertretung versprochen hat, und Sie nun sagen, dass dieses Versprechen nicht eingehalten wurde, können Sie einen Rechtsanspruch geltend machen, um sich von der Verpflichtung zu befreien, den zusätzlichen Betrag zu zahlen, den Sie aufgrund der erwarteten, aber nicht erfolgten rechtlichen Vertretung versprochen haben.
von marlene.d am 11.12.2023
Wenn du, nachdem du tatsächlich einen kleinen Geldbetrag erhalten hast, für einen wesentlich größeren Betrag Sicherheit geleistet hast, und zwar deshalb, weil dein Gegner dir im Gegenzug Beistand versprach, und du nun behauptest, dass die Erfüllung des Versprechens nicht erfolgt sei, so dass du von der Verpflichtung dessen befreit werden möchtest, was du aufgrund des erwarteten Beistands versprochen, aber nicht erhalten hast, so wirst du dies mittels einer Kondiktionsklage erlangen.