Cum te in gallia cum syntropho certum auri pondus itemque numeratam pecuniam mutuo dedisse, ut romae solveretur, precibus adseveras, aditus competens iudex, si duos reos stipulandi vel re pro solido tibi quaesitam actionem sive ab heredibus syntrophi procuratorem te factum animadverterit, totum debitum, alioquin quod dedisti solum restitui tibi iubebit.
von nina839 am 28.06.2018
Wenn Sie in Ihrer Petition behaupten, dass Sie in Gallien mit Syntrophus eine bestimmte Menge Gold und ebenso Geld als Darlehen gegeben haben, so dass es in Rom bezahlt werden sollte, wird der zuständige Richter, wenn er entweder zwei Vertragsparteien oder eine durch die Sache vollständig erworbene Klage wahrnimmt oder dass Sie zum Bevollmächtigten der Erben von Syntrophus gemacht wurden, die gesamte Schuld anordnen, andernfalls nur das von Ihnen Gegebene zurückzuerstatten.
von ina8887 am 20.09.2014
Da Sie in Ihrer Petition behaupten, in Gallien zusammen mit Syntrophus ein Darlehen gewährt zu haben, bestehend aus einer bestimmten Menge Gold und einem Geldbetrag, der in Rom zurückgezahlt werden sollte, wird der zuständige Richter, wenn er konsultiert wird, den Fall prüfen. Wenn er feststellt, dass entweder zwei Vertragsparteien vorlagen, oder dass Sie einen vollständigen Rechtsanspruch auf die Forderung haben, oder dass Sie von den Erben des Syntrophus als Vertreter bestellt wurden, wird er anordnen, dass die gesamte Schuld an Sie zurückgezahlt wird; andernfalls wird er nur den Betrag anordnen, den Sie persönlich beigetragen haben, zurückzuzahlen.