Quod si sponte non fecerit, aditus competens iudex alimenta pro modo facultatium praestari tibi iubebit.
von nellie.9993 am 07.05.2021
Wenn sie dies nicht freiwillig tun, wird der zuständige Richter bei einem Gerichtsverfahren anordnen, dass Ihnen Unterhaltszahlungen entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten gewährt werden.
von fiete.w am 22.09.2020
Sollte er dies nicht freiwillig tun, wird der zuständige Richter angeordnen, dass Unterhalt entsprechend den verfügbaren Mitteln an Sie zu zahlen ist.