Competens iudex a filio te ali iubebit, si in ea facultate est, ut tibi alimenta praestare possit.
von oemer.x am 27.03.2018
Der zuständige Richter wird anordnen, dass Sie vom Sohn unterhalten werden, wenn dieser über die Mittel verfügt, Ihnen Unterhalt zu gewähren.
von alisa.m am 18.04.2023
Der Richter wird Ihren Sohn anweisen, Sie zu unterhalten, wenn er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um Ihnen Unterhalt zu leisten.