Si tibi quae pro colonis conducti praedii prorogasti dominus fundi stipulanti dare spopondit, competens iudex reddi tibi iubebit.
von jacob.s am 07.08.2020
Wenn du Vorschüsse für die Kolonisten des gepachteten Grundstücks geleistet hast und der Grundherr dir versprechend zuzugeben zugesagt hat, wird ein zuständiger Richter anordnen, dass dir dies zurückerstattet wird.
von alexander.931 am 14.08.2018
Wenn der Grundbesitzer Ihnen versprochen hat, das für die Pächter des gepachteten Grundstücks vorgestreckte Geld zurückzuzahlen, wird der zuständige Richter anordnen, dass es Ihnen zurückgezahlt wird.