Sed quoniam per collusionem sive fraudem tunc temporis procuratoris nostri nimis exiguo pretio fundum tuum cum mancipiis venumdatum adseveras, si aditus rationalis noster tuis adlegationibus adesse fidem nec servatam sollemnitatem hastarum animadverterit, fisco te satisfaciente revocata venditione fundum tibi restitui iubebit.
von aileen8854 am 08.04.2014
Da Sie behaupten, dass Ihr Grundbesitz und dessen Sklaven aufgrund von Betrug oder Kollusion unseres damaligen Verwalters zu einem zu niedrigen Preis verkauft wurden, wird unser Finanzbeamter, falls er Ihre Ansprüche als glaubwürdig erachtet und feststellt, dass die ordnungsgemäßen Versteigerungsverfahren nicht eingehalten wurden, anordnen, dass die Liegenschaft Ihnen zurückgegeben wird, vorausgesetzt, Sie erstatten dem Fiskus die Kosten und der ursprüngliche Verkauf wird storniert.
von linnea.928 am 16.09.2024
Da jedoch behauptet wird, dass Ihr Grundbesitz mit Sklaven durch Kollusion oder Betrug unseres damaligen Vertreters zu einem zu niedrigen Preis verkauft wurde, wird unser Finanzverwalter, wenn er nach Prüfung Glauben in Ihren Behauptungen findet und feststellt, dass die Förmlichkeiten der Versteigerung nicht eingehalten wurden, nach Ihrer Befriedigung der Staatskasse die Verkaufsannullierung anordnen und den Grundbesitz Ihnen zurückgeben.