Si soror tua in paternorum bonorum divisione te fefellit nec dotem, quam acceperat a patre vestro intestato diem functo, contulit, praeses provinciae examinatis partium adlegationibus cum bonis dotem confundi iubebit et, quod deducta ratione plus apud eam esse animadverterit, restitui tibi iubebit.
von mohammad.d am 21.06.2013
Wenn deine Schwester bei der Teilung des väterlichen Vermögens dich betrogen und die Mitgift, die sie von deinem ohne Testament verstorbenen Vater erhalten hatte, nicht beigesteuert hat, wird der Provinzstatthalter nach Prüfung der Vorbringen beider Parteien anordnen, dass die Mitgift mit dem Vermögen zusammengeführt wird und was er nach Berechnung als bei ihr überschüssig feststellen wird, wird er dir zurückzugeben befehlen.
von jonah.858 am 05.02.2016
Wenn Ihre Schwester Sie bei der Erbteilung des väterlichen Vermögens betrogen hat und die Mitgift, die sie von Ihrem Vater (der ohne Testament verstorben ist) erhalten hat, nicht einbezogen hat, wird der Provinzgouverneur die Ansprüche beider Parteien prüfen und anordnen, dass die Mitgift dem restlichen Vermögen hinzugerechnet wird. Nach Berechnung aller Beträge wird er sie anweisen, Ihnen jeden Überschuss zurückzugeben, den er in ihrem Besitz findet.